❓ Hallo!
Vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen:
Es geht um einen Arbeiterin im Gastgewerbe.
Beginn des Dienstverhältnisses 17. Dezember 2005. Letzer Arbeitstag vor dem Krankenstand 28. Jänner 2006. Der Arbeiterin ist seit 29. Jänner bis dato krank.
Die Arbeiterin ist aus Deutschland und am Beginn des Krankenstandes heimgefahren. Am 7. Februar haben wir Ihr mittels eingeschriebenen Brief die Kündigung zugeschickt, die hat sie am 10. Februar angenommen, also ist das arbeitsrechtliche Ende des DV der 23. Februar.
Das volle Entgelt wurde weiterbezahlt bis 11. März und dann das halbe Entgelt bis 8. April (also insges. 10 Wochen).
Ich habe nun die Frage:
Müssen für die gesamte Zeit Sonderzahlungen ausbezahlt werden?
Läuft der Urlaubsanspruch während dieser Zeit weiter? Oder nur bis zum Ende des arbeitsrechtlichen Endes? Dieser muss ja dann auch noch ausbezahlt werden.
Danke für Eure Hilfe!!!
Liebe Grüsse