Hallo Bibs!
Grundsätzlich ist deine gewählte Vorgangsweise in Ordnung, wenn du den DN in deinem Schreiben unter Einräumung einer gewissen Frist (ca. 1 Woche) die Möglichkeit gegeben hast, den Dienst wieder anzutreten, widrigenfalls der DN an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr interessiert und somit ungerechtfertigt vorzeitig ausgetreten ist.
Es stellt kein Problem dar, während der Kündigungsfrist den vorz. Austritt anzunehmen (auch das „Nachschießen“ einer Entlassung wäre O.K.). Wenn sich z.B. nachträglich herausstellen sollte, dass der DN tatsächlich krank war, endet der Fortzahlungsanspruch mit dem ursprünglich geplanten Ende auf Grund der Kündigung, daher kein großes Problem.
Näheres zu diesem Thema findest du im (tollen) Buch von Thomas Rauch: „Arbeitsrecht für Arbeitgeber, 5. Auflage, ab Seite 320.
Schöne Grüße