Kündigung Umwandlung in einvernehmlich Lösung

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  • #15356

    Bei uns ist es mittlerweile üblich Dienstnehmer im „Kündigungsgespräch“ als erstes die Kündigung vorzulegen und auf eine Unterschrift zu pochen und gleich nach der Unterschrift eine einvernehmliche Lösung anbieten mit dem Austrittsdatum das gleichzeitig das Ende der Kündigungsfrist ist.

    Habe öfters gefragt was das für einen Sinn hat und die Antwort erhalten, man muss die Kündigung aussprechen um die Fristen zu wahren. (was klar ist)

    Ich habe mich schon öfters gefragt ob wir da nicht einmal Probleme mit dieser vorgehensweise bekommen könnten.Im Personalakt wird die Kündigung und die einvernehmliche Lösung aufgehoben.

    Kann mir jemand weiterhelfen?

    Lg
    Jeanny

    #21969

    Hallo Jeanny!

    Nein, nicht wirklich.

    Da könnte es meines Erachtens höchstens um irgendwelche Anfechtungen gehen bzw. eventuell um etwaige andere (End-)Bezugsansprüche laut KV (was allerdings nicht sehr wahrscheinlich ist).
    Noch eine Möglichkeit: Rückverrechnung von Kursbeiträgen?

    LG

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