Kündigung nach Väterkarenz

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  • #14710

    Mein Mann möchte bei unserem Sohn ein Jahr in Väterkarenz gehen und danach kündigen. Dadurch hätte er ja dann nach meiner Information Anspruch auf die halbe Abfertigung (ist noch im System Abfertigung alt). Was passiert aber, wenn er gleich im Monat danach bei einer anderen Firma Vollzeit zu arbeiten beginnt? Verliert er dann den Anspruch oder ist das egal?

    #20553

    Hallo ela975!

    Ja, Anspruch auf die halbe Abfertigung ist gegeben, wenn der Gatte spätestens 3 Monate vor Ende der Karenz den Austritt erklärt.
    Kein Problem wegen Arbeitsaufnahme bei einem anderen Dienstgeber.

    LG

    #20554

    Dankeschön für die Antwort! Na, das ist ja dann für ihn doch ein Ansporn, noch ein paar Monate bei miesem Arbeitsklima durchzuhalten.

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