Kündigung nach Karenzzeit

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  • #16168
    Konram
    Teilnehmer

    Hallo Ihr Lieben,
    ich hoffe ihr könnt mir helfen. Eine DN schreibt, ich kündige aus familären Gründen mein Dienstverhältnis nach meiner
    Karenzzeit. Karenz bis 20.10. und ist nicht erschienen. Was heißt das genau? Endet das DV mit 20.10. oder mit 31.10.?
    a) endet das DV mit 20.10. + nur Auszahlung Urlaubsersatzleistung
    oder
    b) endet das DV mit 31.10. verr. Lohn v.21. bis 31.10. obwohl nicht da und sagt sie ist im Urlaub.
    LG Konram

    #23899

    Hallo Konram,

    es handelt sich dabei nicht um eine „klassische“ Kündigung, sondern um den Mutterschaftsaustritt während der Karenz.

    Somit endet mE (nach dem Wortlaut der DN) das DV am 20.10. (letzter Tag der Karenz) mit Bezahlung der UEL.

    LG

    #23897
    Konram
    Teilnehmer

    herzlichen Dank für die Info,
    und wie ist das,muss ich sie An- u. Abmelden? mit welchem Datum?
    LG Konram

    #23898

    Hallo Konram,

    Abmeldung per 20.10. (EdB) – Ende Entgeltanspruch bis Ende UEL.
    Anmeldung per 21.10.

    LG

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