Wurde die Krankmeldung auf Freitag rückdatiert?
Wenn erst ab Montag krankgeschrieben wurde, und die Kündigung bereits am Freitag davor erfolgt ist, sehe ich kein Problem. Die Verpflichtung zur EFZ endet mit Ende der Kündigungsfrist. (Wenn das deine Frage war)
Gegen den Krankenstand an sich hat der Dienstgeber so gut wie keine Handhabe, bei der Gebietskrankenkasse könnte ein Ansuchen auf eine Kontrolle durch den Amtsarzt gestellt werden (dies bringt in der Regel nichts). Der Dienstgeber könnte auch einen Detektiv beauftragen um den Dienstnehmer und sein Verhalten im Krankenstand zu kontrollieren, führt aber normalerweise nur zu Kosten und steht in keinem Verhältnis zum Nutzen.
lg sabine
ps.: vielleicht hat jemand anders erfahrung mit krankenstandsmißbrauch in der praxis?