Kündigung – Krankenstand

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  • #14278

    Ein Dienstnehmer wurde am Freitag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt. Am Montag geht er zum Arzt und lässt sich aufgrund von psychischen Problemen und Alkoholismus ins Krankenhaus einweisen. Die Krankmeldung wurde überreicht. Für mich stellt sich nun hier die Frage, ob es sich hier nicht um Krankenstandsmißbrauch handelt, da es sehr offensichtlich ist, da er erst am Montag nach der Kündigung in den Krankenstand geht. Hat man hier irgendwelche Handhabe?

    #19577

    Wurde die Krankmeldung auf Freitag rückdatiert?

    Wenn erst ab Montag krankgeschrieben wurde, und die Kündigung bereits am Freitag davor erfolgt ist, sehe ich kein Problem. Die Verpflichtung zur EFZ endet mit Ende der Kündigungsfrist. (Wenn das deine Frage war)

    Gegen den Krankenstand an sich hat der Dienstgeber so gut wie keine Handhabe, bei der Gebietskrankenkasse könnte ein Ansuchen auf eine Kontrolle durch den Amtsarzt gestellt werden (dies bringt in der Regel nichts). Der Dienstgeber könnte auch einen Detektiv beauftragen um den Dienstnehmer und sein Verhalten im Krankenstand zu kontrollieren, führt aber normalerweise nur zu Kosten und steht in keinem Verhältnis zum Nutzen.

    lg sabine

    ps.: vielleicht hat jemand anders erfahrung mit krankenstandsmißbrauch in der praxis?

    #19578

    Danke. Nein wurde nicht rückdatiert – Krankmeldung ab Montag. Also nur EFZ für die Kündigungsfrist – obwohl dies auch ausreichend ist, da ja sehr offensichtlich ist warum er in den Krankenstand gegangen ist. Als Unternehmer sind einem die Hände gebunden bzw. will man gegen so etwas vorgehen ist dies mit hohen Kosten verbunden.

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