Kündigung in der Probezeit während Krankenstand

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    Dani S.
    Teilnehmer

      Hallo Leute!

      Grundsätzlich ist es ja so, dass ich, wenn ich im Krankenstand kündige, die EFZ bis zum Ende leisten muss.

      Trifft das auch in der Probezeit zu? Der Dienstnehmer ist seit 16.06. in der Firma und seit 26.06. krank. Nun möchte der DG das DV mit 02.07. auflösen. Muss der DG nun wirklich noch 6 Wo voll und 4 Wo halbes Entgelt bezahlen?

      Ich bin Euch für Eure Antworten dankbar.

      LG Dani

      #20410

      hallo dani,

      also meines wissens nach nicht (wir hatten schon so einen fall). in der probezeit ist der letzte tag ,(egeal ob gesund oder krank) der tag der auflösung des dienstverhältnisses. solange er noch krank ist bekommt er das geld von der ikrankenkasse.

      lgr
      baumi

      #20411

      Hallo!

      Ich habe einen DN Eintritt 01.10.08 im Krankenstand seit 21.10.08. Kann ich auch in der Probezeit abmelden, obwohl es ein Arbeitsunfall war?

      LG Viktoria

      #20412

      Hallo Viktoria!

      Ja!

      LG

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