Kündigung einer älteren Dienstnehmerin

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  • #14201

    Hallo Leute!

    Im Betrieb sollte eine Dienstnehmerin im Alter von 56 Jahren gekündigt werden und schon ab ca. Mitte September bis Ende Dezember vom Dienst freigestellt werden. Sie ist seit 05.06.2000 beschäftigt.

    Gründe dafür gibt es einige: die DN hat vor über einem Jahr mitgeteilt, dass sie mit Ende 2007 in Pension gehen wird. Heute sagt sie, es war eine Vorabinformation, der Geschäftsführer hat es aber als fixen Termin verstanden. Daher hat er schon Anfang des Jahres eine neue Mitarbeiterin aufgenommen, damit diese gut eingearbeitet werden kann.
    Nun ist es so, dass beide Dienstnehmerinnen so gut wie nie ausgelastet sind und mind. die Hälfte ihrer Arbeitszeit nichts zu tun haben.
    Außerdem gab es in der Vergangenheit häufig Schwierigkeiten mit der älteren DN und den anderen Mitarbeitern und das Verhältnis zwischen dem Geschäftsführer und ihr ist absolut zerstört.

    Die DN hat nun bereits vor über einem halben Jahr einen Pensionsantrag gestellt, diesen bis jetzt aber noch immer nicht bewilligt bekommen und kann auch sonst keine Auskunft über den Stand der Dinge geben. Sie arbeitet zwar seit Ihrem 15. Lebensjahr, hat aber ca. 8-10 Jahre in Deutschland gearbeitet und war zwischendurch auch ein paar Monate in Österreich arbeitslos, jetzt ist es für uns sehr fragwürdig, ob sie die Pension überhaupt so schnell bekommen wird.

    Wäre eine Kündigung in diesem Fall sozial unverträglich?

    Weiters sollte sie während dieser Zeit ihren offenen Urlaub von 19 Arbeitstagen verbrauchen. Kann sie das absolut ablehnen und auf eine Ersatzleistung bestehen?

    Schon jetzt mal Danke für Eure Hilfe
    Sonja

    #19406
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Sonja!

    Also den Urlaub kann man nicht erzwingen. Dies muß einvernehmlich geschehen.

    Zu Sozialwidrigkeit:
    Ich habe in einigen Dienstverträgen schon folgendes gelesen:
    … das Dienstverhältnis endet spätestens bei Erreichen des xxx (z.B. 65.) Geburtstages. / erreichen des Alters für die Alterspension etc.
    Somit kann es zu keinen Diskussionen bei Beendigung kommen.

    Wenn nun Kündigungsgründe in der Person der Dienstnehmerin zu finden sind (Arbeitsleistung, soziale Unverträglichkeit u.ä.) sollte m.E. eine Kündigung in Ordnung sein.
    Auf keinen Fall das Alter der DN oder den Nicht-Pensionsantritt erwähnen.

    Im Streitfall, vielleicht mit einem „Golden Handshake“ (=freiw. Abfertigung) eine einvernehmliche Lösung machen.

    #19407

    Hallo Martin!

    Danke für deine rasche Antwort!

    Sonja

    #19408
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Sonja!

    Gerne geschehen.

    LG
    Martin

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