Kündigung durch den DG – Nachforderung Überstunden

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  • #14210

    Hallo Leute!

    Da meine Kollegin nun gekündigt wurde, möchte sie für den Zeitraum Ihrer Kur im Juli/August 2006 den Durchschnitt der Überstunden nachfordern. Sie hat damals selbst die Abrechnung gemacht und sich diesen für die 3 Wochen nicht auszahlen lassen.

    Wenn ich es aber richtig verstanden hab, verfallen die Ansprüche lt. KV (Handel) nach 6 Monaten und sie kann diesen Anspruch nicht mehr geltend machen.

    Lieg ich da richtig?

    lg, Sonja

    #19433

    Hallo Sonja!

    So sehe ich das auch.
    6 Monate Verfallfrist lt. KV Handelsangestellte –> daher kein Anspruch mehr.

    LG

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