Kündigung durch AN mit anschließender Freistellung

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  • #15958

    Hallo!

    Hab da einige Fragen:
    Werde Mitte Mai kündigen und dann für die Dauer der Kündigungsfrist sofort freigestellt (2 Wochen). Jetzt habe ich noch meinen Urlaubsanspruch offen und auch einige Überstunden (100h). Wobei im Mai die Überstunden gekappt werden und im Juni ausbezahlt. Ist es jetzt meine Plicht in der freigestellten Zeit meinen Urlaub zu verbrauchen, oder muss ich dem zustimmen? Wo ist da eigentlich der Unterschied? Kenn mich zu wenig aus, aber man hat gemeint darauf sollte ich achten. Und was passiert jetzt mit meinen Überstunden? Werden die normal ausbezahlt? Oder sollte ich mit der Kündigung lieber noch warten?
    Wäre froh, wenn mir jemand einen Rat geben könnte. Danke!

    Lg
    Melissa

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