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- Dieses Thema hat 6 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 16 Jahre, 5 Monate von Roland.
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12.6.2008 um 8:40 Uhr #14605
Ein Arbeiter kündigt per 30.06.! Kündigungsfrist lt. KV ist 6 Wochen! Ist Ende Dienstverhältnis der 11. August?
Lt. KV müssen 4 Std. Postensuche pro Woche genehmigt werden! Trifft das auch zu wenn der DN während dieser Zeit seinen Resturlaub konsumiert?Vielen Dank für eine rasche Antwort!
13.6.2008 um 8:16 Uhr #20308hallo schneider,
wichtig ist u.a. was im kv steht, ob die kündigungsfrist ende des monats oder zum fünfzehnten lautet.
bei uns ist kündigungsfrist für arbeiter ende des monats.
d.h. wenn es 6 wochen kündigungsfrist gibt und der arbeiter „kündigungsfrist mit ende des monats hat, und der arbeiter jetzt z.b. mitte des monats seine kündigung bekanntgegeben hat, wäre der letzte arbeitstag ende juli.bei einer kündigungsfrist zum fünfzehnten würde sich erst mitte august ausgehen.
die kündigungsfrist bedeutet das man zuerst das ende der arbeit beachten muß, und von dort wieder rückwärts rechnet, in diesem falle z.b. die 6 wochen.
ich hätte gesagt dass die 4 std. postensuche pro woche den urlaub unterbrechen. den rest der tagesleistung könnte man in stehengebliebenen mehrleistungsstunden verbrauchen oder der dienstnehmer muß ab der 4 stunden arbeiten (oder er hat dann minusstunden)
ich hoffe ich habe das verständlich geschrieben.
lgr
baumi13.6.2008 um 8:27 Uhr #20309Also ehrlich gesagt bin ich jetzt verwirrt!
Lt. KV steht drin: Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung nachstehender Fristen zum Ende der Arbeitswoche durch Kündigung lösen: Fristen zB über ein Jahr 2 Wochen! Heißt er könnte mit heute kündigen u. hätte danach noch 2 Wochen First, oder?
Lt. Arbeitsvertrag steht er hat die gleichen Fristen wie Dienstgeber!
KV: Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis unter Beachtung der gesetzl. Bestimmungen und unter Einhaltung nachstehender Fristen zum Letzten eines Kalendermonats durch Kündiung lösen! Heißt dass das er trotzdem heute kündigen kann u. die Frist 6 Wochen sind (lt. KV) oder muss er am 30.06. kündigen?Danke!!!!!!!!!!!
13.6.2008 um 9:07 Uhr #20310jetzt bin ich auch verwirrt, da sich meiner meinung nach die kv-sachen widersprechen.
1.) variante
der arbeitnehmer kann das arbeitsverhältnis (unter einhaltung, in dem fall die 6 wochen, der fristen) zum ende der arbeitswoche (kündigungstermin) lösen.wenn ich mit heutigem datum die 6 wochen berücksichtige, hätte ich gesagt der letzte arbeitstag (wenn ende der arbeitswoche der freitag ist) der 25.07.08.
2.) variante (lt. arbeitsvertrag)
der arbeitnehmer kann das arbeitsverhältnis (unter einhaltung, in dem fall die 6 wochen, der fristen) zum ende eines kalendermonats (kündigungstermin) lösen.
wenn ich mit heutigem datum die 6 wochen berücksichtige, hätte ich gesagt der letzte arbeitstag ist 31.07.08.
da in seinem dienstvertrag drinnen steht “ gleiche fristen wie dienstgeber“ würde ich die variante 2 wählen, es dürfte bei euch verschiedene fristen geben, jenachdem ob der dienstnehmer oder der dienstgeber kündigt.
im ortner unter punkt 32.1.4.2.1 und 32.1.4.2.2. sind die sachen ganz gut beschrieben.
lgr
baumi13.6.2008 um 9:09 Uhr #20311also kündigen zu jedem Zeitpunkt, aber Einhaltung der Frist ergibt dann den 31.07., da nur Monatsende möglich
Richtig?
Danke dir!Ja, gibt unterschiedliche Fristen ob DG oder DN kündigt…
13.6.2008 um 9:21 Uhr #20312nochmal, damits sicher stimmt:
Kündigung bekanntgegeben: 12.06.
Frist lt. KV: 6 Wochen, Kündigungsmöglichkeit Monatsende
Ende Dienstverhältnis: 31.07.2008?14.6.2008 um 6:47 Uhr #20313Hallo Schneider!
Ja, arbeitsrechtliches Ende ist dann der 31.7.
LG
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