Liebes Forum-Team,
ich habe heute einen ziemlich komplizierten Fall bekommen:
Dienstgeber ist ein Arbeitsqualifizierungsbetrieb, alle DV sind mit einem Jahr befristet.
Die Dienstnehmerin trat mit Ende November 2008 ins Unternehmen ein. Am 01.03.2009 erhielt sie einen Behindertenausweis (50%). Da die Dienstnehmerin sehr häufig im Krankenstand ist (mittlerweile Krankengeld-Status) und die ihr aufgetragenen Arbeiten nicht erledigen kann, wurde gestern eine einvernehmliche Lösung zum 30.9.2009 mündlich vereinbart. Die Dienstnehmerin verweigert nun diese Einvernehmliche Lösung aufgrund ihres Kündigungsschutz und beharrt auf eine Dienstgeber-Kündigung. Diese ist jedoch meines Wissens – egal ob befristetes oder unbefristetes DV – nur mit Zustimmung des Bundes- u. Sozgerichtes möglich.
Meine Frage daher:
Ist eine Kündigung mit Zustimmung des Gerichts für ein befristetes DV überhaupt möglich oder muss man das befristete DV „auslaufen lassen“?
Vielen Dank für eure Unterstützung…!
Kathrin