Liebes Forum!
Ein Angestellter sollte von uns schon zum 30.9. gekündigt werden. Weil er damals krank war, hat der AG davon abgesehen und noch eine Schonfrist eingeräumt. Leider hat sich die Arbeitsleistung nach dem Krankenstand nicht gebessert und es wurde der 31.12. als Kündigungszeitpunkt ins Auge gefasst. Jetzt ist der Ang. schon wieder seit mehreren Wochen und voraussichtlich noch bis mindestens Ende November krank. Zur Zeit liegt er im Krankenhaus. Worauf muss ich aufpassen, wenn ich den Ang. nun kündigen möchte? Eingeschriebener Brief ins Krankenhaus oder persönlich überreichen? Schaut halt auch blöd aus, beim Krankenbesuch die Kündigung zu überbringen….
Jedenfalls muss alles rechtens sein. Also, was darf ich nicht übersehen?
Und was ist eigentlich, wenn der Ang. über die Kündigungsfrist hinaus krank bleibt?
Das Thema Kündigung im Krankenstand war ja schon öfter Thema. Trotzdem habe ich auf meine Fragen noch keine (für mich) eindeutige Antwort gefunden.
Harry.