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TStefan.
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2.3.2010 um 0:27 Uhr #14781
hallo!!
mein chef hat mich heute nachmittag (1.3.) gekündigt.in meinem kollektivvertrag (http://www.tischlerinfo.com/fileadmin/user_upload/downloads/2009/RahmenKVHolzKunststoff1.5.2009.pdf)
steht folgendes:„Dienstverhältnis … nur unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von einer Woche jeweils
zum Ende einer Arbeitswoche aufgelöst
werden.“also:
montag 1.3. + 7tage kündigungsfrist > montag 8.3. + ende der arbeitswoche > letzter arbeitstag freitag 12.3.
ist das so richtig oder endet mein dienstverhältnis schon diesen freitag, also den 5. ?
ist eine mündliche kündigung überhaupt gültig, oder muss die erst schriftlich festgelegt werden?
ich konnte das dem kollektivvertrag nicht entnehmen.ICH BIN FROH UM JEDE HILFE!!!
2.3.2010 um 8:10 Uhr #20695Martin
TeilnehmerTStefan wrote:hallo!!
mein chef hat mich heute nachmittag (1.3.) gekündigt.in meinem kollektivvertrag (http://www.tischlerinfo.com/fileadmin/user_upload/downloads/2009/RahmenKVHolzKunststoff1.5.2009.pdf)
steht folgendes:„Dienstverhältnis … nur unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von einer Woche jeweils
zum Ende einer Arbeitswoche aufgelöst
werden.“Hallo Stefan!
Die Kündigung jetzt (Montag) bringt das Ende des Dienstverhältnis am Ende der nächsten Arbeitswoche. = Freitag der 12.
In Deinem Fall könnte man Freitag bis nächsten Freitag kündigen.
Eine längere Kündigungsfrist ist aber erlaubt. Sprich Deinen Chef darauf an, damit Unklarheiten beseitigt sind.2.3.2010 um 8:12 Uhr #20693Martin
TeilnehmerNachtrag:
…sofern im Kollektivvertrag nichts Gegenteiliges steht ist eine mündliche Kündigung i.d.R. möglich.lg
Martin2.3.2010 um 16:30 Uhr #20694danke für deine schnelle antwort, ich bin jetzt etwas beruhigt.
mein chef sprach gestern von einer fristlosen kündigung.
das ganze kam sehr plötzlich und zu einem extrem ungünstigen zeitpunkt.
ich werde morgen sofort mit meinem chef reden,
denn er hat heute gesagt das mein dienstverhältnis mit 5.3. zu ende ist.…jetzt habe ich noch eine frage:
wie schauts mit arbeitslosengeld aus?
ich bin zwar schon auf der suche nach einem neuen job, aber die zeit ist natürlich sehr knapp.
ich konnte der website der AK entnehmen, das ich bereits anspruch auf arbeitslosengeld habe,
aber mir ist die berechnung(ausgleichszulagenrichtsatz?) nicht ganz klar.zitat AK:
„Der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes beträgt 55% des täglichen Nettoeinkommens, das sich aus der Beitragsgrundlage ergibt. Unter bestimmten Voraussetzungen gebührt Ihnen ein Ergänzungsbetrag bis 60% bzw. 80% des täglichen Nettoeinkommens. Und zwar dann, wenn der Grundbetrag niedriger als der Ausgleichszulagenrichtsatz ist. „schon mal danke im voraus 😉
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