Krankestand Lehrling

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  • #14254

    Hallo! Ich würde eure Hilfe benötigen bei der Berechnung Krankenkgeld Lehrling. Ich habe einen Lehrling, der seit 12.07.07 im Krankenstand ist. Folgende Vorerkrankungen: 14.2.-.19.2.07; 31.5.-08.06.07 und eben ab 12.7. laufend! Anspruch 4 WO Voll + 2 WO Teil. Die 4 Wochen sind in der Zeit von 14.2.-25.7.07 ausgeschöpft. Ab 26.7.07 bis zum 08.08.07 bekommt er Teilentgelt. Von der WGKK bekommt der Kranengeld in Höhe von 12,76 täglich. Seine Monatliche Lehrlingsentschädigung ist 654,00! Abrechnung Juli: 12,76 x 6 Tage(Teilentgelt) = 76,56. Diese 76,56 ziehe ich von den 654,00. Den Betrag in Höhe von 577,44 rechne ich ganz normal als LE ab. Abrechnung August: 654/31×8= 168,77 Krankgeld: 12,76×8=102,08! Die Differenz von 168,77-102,08=66,69 rechne ich im August als LE ab. NAch dem 8.8.07 bekommt er nur mehr von der WGKK Geld, oder? Liege ich mit dieser Berechnung richtig? Danke für eure Hilfe! LG Viktoria

    #19521

    Hallo Viktoria!

    Die Berechnung ist grundsätzlich korrekt (sofern hoffentlich nicht dazwischen irgendwo ein neues Lehrjahr beginnt).
    Ab 9.8. gibt es tatsächlich nur mehr Krankengeld von der GKK.

    Nur eines ist mir aufgefallen:
    Du hast geschrieben, dass du sämtliche Bezüge als „normale“ LE abrechnest. Das wäre nicht korrekt, denn jene Tage, für die nur mehr ein Anspruch auf Teil-LE besteht, sind auch als KE Teil-LE abzurechnen (SV-FREI!).

    Hoffe, dass ich helfen konnte und übermittle

    schöne Grüße aus OÖ.

    #19522

    Hallo Roland!

    Danke für deine Info. Werde natürlich die Lohnart KE Teil-LE verwenden.

    Wünsch dir nich einen schönen Tag!

    LG Viktoria

    #19523

    Hallo Viktoria!

    Sehr gern geschehen – wünsche dir ein schönes Wochenende.

    LG

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