Startseite › Foren › Krankenstand › Krankenstandsberechnung Arbeiter 8 Jahre – Schichtarbeit
- Dieses Thema hat 11 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 7 Jahre, 2 Monate von the brain.
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9.5.2017 um 12:15 Uhr #16949Anonym
Hallo Leute,
ich habe mich vor vielen vielen vielen Jahren selbst mit der AR-Materie beschäftigt, allerdings bin ich jetzt in einem neuen Beruf und leider habe ich vieles vergessen,
und vieles ist nicht mehr so wie früher, deswegen suche ich hier Rat und Hilfe und danke euch schon mal für die Antworten.Erwähnen möchte ich auch, dass ich teilweise von der AK falsche Auskünfte bekommen habe, bzw. sehr unfreundlich abgewimmelt wurde, deswegen frage ich hier im Detail nach.
Ich bin Arbeiter, Vollzeit in einem Unternehmen seit 8 Jahren. Abgerechnet wird nach Arbeitsjahr und das beginnt am 01.03.
Ich musste mich einer Operation unterziehen und bin natürlich im Krankenstand.
Bis alles ausgeheilt ist, und ich wieder arbeitsfähig bin, wird’s noch dauern, aber im Großen und Ganzen werde ich nach Kalendertagen ca 55 Kalendertage ausfallen.Das EFZG besagt ja, das Arbeiter pro Dienstjahr nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit 8 Wochen volles Entgelt bekommen.
Werden diese 8 Wochen jetzt mit 60 Kalendertagen gerechnet, und hätte ich durch die 55 Kalendertage Arbeitsunfähigkeit jetzt quasi schon fast alles ausgeschöpft?
Besonderheit ist, dass ich Schicht arbeite, d.h. auch an Sonn-/und Feiertagen. Also ich habe keinen Mo-Fr/Sa Job, sondern arbeite unterschiedlich.
Wenn man diese voraussichtlich 55 Kalendertage krank (ich hoffe nicht mehr) auf die effektiven Fehltage laut Schichtplan umrechnet, so werden es wohl so 33 Fehltage laut Schichtplan sein.
Wie sieht es dabei aus? Ich war in diesem neuen Arbeitsjahr noch nicht krank.
Werden also meine 55 Kalendertage wo ich krank war exakt nach Kalendertagen berechnet auch wenn ich Schicht arbeite und an Sonn-/und Feiertagen oder habe ich dann nur 33 Tage meines Kontingents verbraucht?
Weiters, wie ist das, wenn das „Halbe Entgelt“ bezahlt wird, da zahlt der Dienstgeber ja dann statt 1600,00 EUR dann nur mehr 800,00 EURO, oder? Und die restlichen 50% … fällt man dann um oder? Oder gibts da von wem einen Zuschuss?
Sorry für die vielen Fragen, habe gedacht, ich frage hier bei den Experten nach.
Bitte kurz um Nachricht. Danke.
9.5.2017 um 15:35 Uhr #25135the brainTeilnehmerHallo PVL2006,
zu dieser ausführlichen Beschreibung ein hoffentlich kurze und aussagekräftige Antwort.
Arbeiter (nach 5 Dienstjahren) haben 8 Wochen voll und 4 Wochen halben Anspruch pro Anspruchsjahr.
Sehr häufig rechnen Firmen den Arbeiterkrankenstand noch nach Arbeitstagen ab.
Es bleiben aber immer 8 + 4 Wochen
Bei Kalendertagen: 56 Kalendertage und 28 Kalendertage mit 50 %
Bei Arbeitstagen: In Deinem Fall, die echten Arbeitstage (durch die Schicht).
Durch die Division (Kalender- oder Arbeitstage) kann es beim 50%igen Entgelt zu „kleineren“ Differenzen kommen. Manchmal zum Vor- und manchmal zum Nachteil, je nach Sichtweise für den DG oder den DN.
Also volle 8 Wochen wirst du das Geld von Deinem Dienstgeber erhalten. Danach bezahlt der DG nur mehr 50 % vom Entgelt und vom regelmäßigen Entgelt.
Ab dem 57. Kalendertag bekommst Du zusätzlich von der Krankenkasse Krankengeld (brutto für Netto), so das Du beinahe das bekommst, was Du im gesunden Zustand bekommen würdest.
Nach den 8 Wochen bekommst Du nur mehr Krankengeld, das was mehr sein wird, als während der Zeit des 50%igen Anspruchs. Dein DG zahlt dann nur mehr einen fiktiven Betrag zur Mitarbeitervorsorgekasse.lg
hubert k.9.5.2017 um 15:45 Uhr #25136AnonymHallo Hubert,
danke für die rasche Antwort.Ich habe das aber noch nicht ganz gecheckt oder kapiert, was ist jetzt in meinem konkreten Falle?
Habe ich durch die Schichtarbeit wenn der Anspruch 56 Tage (voller Lohn / Arbeitsjahr) ist, 33 Tage verbraucht?
Und ab dem 57. Tag bekomme ich quasi die 2. Hälfte nur eben von der GKK bezahlt, oder? Geht das automatisch oder ist hiefür ein Antrag zu stellen?
9.5.2017 um 15:57 Uhr #25137the brainTeilnehmerHallo
zu
Habe ich durch die Schichtarbeit wenn der Anspruch 56 Tage (voller Lohn / Arbeitsjahr) ist, 33 Tage verbraucht?
–> wenn sich die 33 Tage „Deiner Schichtarbeitstage“ mit den 56 Kalendertagen decken, hast Du die gesamten 8 Wochen (56 Kalendertage) verbrauchtUnd ab dem 57. Tag bekomme ich quasi die 2. Hälfte nur eben von der GKK bezahlt, oder?
–> ja
Geht das automatisch oder ist hiefür ein Antrag zu stellen?
–> Deine Firma sendet nach den 8 Wochen, die Arbeits- und Entgeltbestätigung an die GKK und damit ist es für Dich und für die Firma erledigt.
–> wenn sich Deine Firma mit der Erstellung der Meldung Zeit lässt, bekommst Du das Geld von der GKK halt später
–> ein gutes Lohnprogramm erstellt diese Meldung automatisch am 1. Tag des 50% Anspruchslg
hubert k.10.5.2017 um 9:31 Uhr #25138AnonymAuf Linde ist eben verlass, danke, super nette und kompetente Antworten 🙂
Danke Hubert,
also nach den 8 Wochen kümmert sich die Firma automatisch darum und ich bekomme automatisch von der GKK den Rest bezahlt, aber wie weiß die GKK meine Bankverbindung?
Und dauert das bei der GKK dann auch ewig, denn man weiß ja, wenn man eine Privatrechnung einreicht, dann dauert es immer so 2-3 Monate bis die GKK erstattet ….
Zusammengefasst kann man also sagen, dass man im Arbeitsjahr für 3 Kalendermonate (also in meinem Falle über 5 Jahre Beschäftigungsdauer – 8 Wochen voll + 4 Wochen 50%) finanziell fast keine Einbußen hat, wenn man leider krank ist?
Ich mein, ich kann ja nichts dafür.
Und ich bin in der glücklichen Lage, dass ich einen sehr verständnisvollen sozialen Arbeitgeber habe, und ich freue mich auch schon aufs Arbeiten. Leider nützen eben Krankenstand leider viele aus, und ich kanns gar nicht mehr erwarten, zu arbeiten, aber leider muss ich mich an die ärztliche Weisung halten, sonst ist meine OP für die Katz gewesen…
Ich habe diese Frage hier gestellt, weil eben der Arzt gesagt hat, ich muss mich schonen und sollte nicht früher arbeiten gehen, da es dann zu einem Rückfall kommt. Im Hinterkopf hatte ich dann, was ist dann mit meinen Fixkosten, wo bekomme ich Geld her… usw usw
10.5.2017 um 9:42 Uhr #25139the brainTeilnehmerHallo „unbekannt“,
zu
–> aber wie weiß die GKK meine Bankverbindung?
—> mit der Meldung wird automatisch über ELDA die IBAN übermittelt (zumindest in unserem Programm) und sa auch von der GKK angenommen. Wenn das nicht gemacht wird, wird die GKK das erste mal bei Dir anfragen.zu
–> Und dauert das bei der GKK dann auch ewig
—> ich war glücklicherweise selbst noch nicht in dieser Situation, aber von hören/sagen dauert das nicht „ewig“. Sehr oft ist die Firma selbst schuld, wenn die Meldung nicht zeitgerecht übermittelt wird.Gute Besserung
und prinzipiell haben wir ein gutes Sozialsystem hier in Österreichlg
hubert k.10.5.2017 um 9:47 Uhr #25140AnonymDanke Hubert.
Naja, man kommt sich halt doof vor, wenn man geistig voll fit ist, körperlich aber sich noch schonen muss und nicht arbeiten darf.
Aber so sind eben Operationen.
Es wird halt fad!
10.5.2017 um 10:11 Uhr #25141AnonymVielleicht noch ganz kurz; Hubert; wenn du mir bitte den rechtlichen Passus bekannt geben würdest, wo das alles steht, Anspruch + GKK etc
Danke, damit Ende 🙂
24.5.2017 um 10:34 Uhr #25142the brainTeilnehmerOnkel google (die Datenkralle) hilft fast immer
gib „krankengeldanspruch arbeiter“ ein und es wird Dir geholfen
lg
hubert k.28.8.2017 um 10:43 Uhr #25427RobertChevaTeilnehmerUltra Innovative Music? Hear: [url=https://golos.io/ru–blokcheijn/@harhor/pervyi-v-mire-blokchein-dj-mix]a Hardcore techno Djmix[/url]
12.9.2017 um 8:57 Uhr #25518AnonymHallo Hubert & Co!
Danke für die Antworten.
Die Auszahlung des Krankengeldes (da mir ja jetzt dann nur 50% vom Dienstgeber bezahlt werden), geht ja dann über die GKK. Weißt du zufällig, wie lange das dauert, bis die GKK dann den Anteil überweist und ob der viel geringerer ist, als der Dienstgeber zu zahlen hätte? Beispiel: Dienstgeber zahlt bis 10. des Monats; wann wird die GKK dann zahlen? lg und Danke
15.9.2017 um 11:32 Uhr #25522the brainTeilnehmerHallo,
diese Antwort(en) gibt Dir die GKK.
Entweder hingehen oder anrufen.
In der Regel geben Sie gute und hilfreiche Antworten.
lg
hubert k. -
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