Krankenstand wg.Raufhandel und Trunkenheit

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  • #14168

    ich hab einen AN der unverschuldet, aber betrunken in einen Raufhandel verwickelt wurde und anschließend für 2 Wochen im krankenstand war. Muss der AG den Lohn weiterzahlen?
    Und wenn ja, gibt es erfahrungen bzügl. einer Klage des AG gegen den Verursacher des Raufhandels?

    Bitte um kurze Antwort

    AS1982

    #19315

    Hallo,

    sieh‘ dir dazu mal: OGH v.24.3.1994, 2 Ob 21/94 und OGH v.16.3.2006, 2 Ob 303/04d an. Da geht es um Schadenersatzanspruch des Dienstgebers gegenüber Dritten wenn sein Dienstnehmer ausfällt.

    Lg Andrea

    #19316

    wenn man in Raufhandel verwickelt ist, dann ist das immer unverschuldet. Den schuld sind grundsätzlich immer die anderen.

    🙄

    LG

    Johann

    #19317
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo!

    Ich habe einmal die Lohn- und Lohnnebenkosten, den entstandenen Urlaubsanspruch und die anteiligen Sonderzahlunen für einen Krankenstand nach fremdverschuldetem Verkehrsunfall berechnet. Dies hat mein Klient auch vom Verursacher ersetzt bekommen.

    Das anteilige (theoretische) Geld für Abfertigung und Jubiläum haben wir nicht gefordert. 😉

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