Hallo!
Hab eine Frage bzgl. eines Krankenstandes von Angestellten:
Hab eine Dienstnehmerin, die seit 13. Jänner in Krankenstand ist und lt. Klient noch länger sein wird. Es ist eine Ersterkrankung.
Das Problem ist: per 27.1. kommt sie ins 6. Dienstjahr und hätte somit Anspruch auf 8 Wochen KE voll.
Meine Frage: Muss ich da was beachten? Hätte sie in diesem Fall dann 8 Wochen Anspruch oder ist es hier von Bedeutung, dass der KSt noch im 5. Dienstjahr begonnen hat und somit einfach nur die 6 Wochen voll hat?
Ich hoffe, ihr kennt euch aus und könnt mir kurz weiterhelfen – ist natürlich schon schlagend für die Februar-Abrechnung!
LG
Julia