Krankenstand während einvernehmlicher Lösung

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  • #16065

    Hallo zusammen,

    ich habe vor ca. 7 Wochen die einvernehmliche Lösung mit meinem Arbeitgeber aus gesundheitlichen Gründen gesucht. Diese wurde auch per Ultimo August einvernehmlich angenommen.

    Ich habe mich für diesen Weg entschieden, damit ich als Entgegenkommen meinem Arbeitgeber gegenüber meine Arbeit soweit erledigen kann, dass die Geschäfte aufrecht bleiben. Das wäre mit ca. 1 1/2 Arbeitstagen unter Anrechnung der vorhandenen Überstunden und Resturlaubstage bis Ende August auch ohne weiteres möglich gewesen.

    Leider hat sich mein gesundheitlicher Zustand soweit verschlechtert, dass ich nun doch in Krankenstand gehen muss und mir leider keine andere Wahl bleibt.

    Folgende Fragen ergeben sich für mich:

    – hebt der Krankenstand die einvernehmliche Vertragsauflösung auf und erfolgt die Bezahlung über das Entgeltfortzahlungsgesetz?
    – bzw. bleibt diese Auflösung aufrecht und ich erhalte per 1. 9. d. J. die Zahlung über das AMS bzw. wenn ich dann noch im Krankenstand bin über die GKK?
    – gibt es finanzielle Unterschiede zu den hier angeführten Wegen während des Krankenstandes ab September?

    Vielen Dank vorab für Eure Unterstützung.

    Liebe Grüße
    WarrenB

    #23669

    Hallo Warren!

    Einv. Lösung bleibt aufrecht, bezahlt wirst du übers Ang.G. oder EFZG.
    Wenn du nach DV-Ende noch immer im Krankenstand bist, sollte GKK weiterbezahlen, eine EFZ-Pflicht des DG über das DV-Ende hinaus besteht nicht.

    Soweit zur LV-Problematik, vergiss halt dann nicht die Meldung ans AMS, dass du arbeitslos bist.

    LG

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