Krankenstand-Urlaubsgeld?

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  • #15175

    Hallo,
    ich habe eine Angestellte (Brutto Gehalt 1090,00 – angemeldet seit 08.02.2008) welche seit 09.01.2009 im Krankenstand ist.

    Meine Frage(n) ist (sind):
    – hat sie anspruch auf Urlaubsgeld?
    – wenn ja wieviel und wie berechne ich dieses?

    Wäre toll wenn ihr mir helfen könntet, sowas hatte ich bis jetzt noch nie und im Kurs hab ich davon auch noch nie gehört.

    Danke

    #21602

    Hallo makhei,

    wenn der KV nichts anderes aussagt, kannst Du die Sonderzahlungen für Krankenstandszeiten entsprechend dem Prozentsatz des Krankenentgelts kürzen. D.h., für die Zeiten mit 100 % KE steht die ungekürzte Sonderzahlung zu, für Zeiten mit 50 % KE steht die Sonderzahlung mit 50 % zu usw. Für Zeiten ohne KE entfällt die Sonderzahlung.

    Bei Handelsangestellten darfst Du nach dem KV die Sonderzahlungen z.B. nur dann kürzen, wenn der Krankenstand Folge eines Freizeitunfalls ist.

    Lieben Gruß
    Mathias

    #21603

    Was heisst das jetzt? ich versteh das nicht so ganz mit dem kürzen.
    Die sache ist so, ich hab eine handels-angestellte die seit jänner im krankenstand ist, es war kein freizeitunfall.
    Wie berechne ich jetzt ihre UZ?

    wäre super wenn mir jemand helfen könnte. DANKE DANKE DANKE

    #21604

    Dann beträgt der UZ 1 Monatsgehalt. Eine Kürzung wegen des Krankenstands ist nicht zulässig.

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