Krankenstand – Urlaub

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort sowie 2 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 19 Jahren von Rafael aktualisiert.
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  • #13545

    Hallo!

    Ich habe mal gehört, dass wenn ein Arbeiter im Krankenstand ist und sich sein Urlaub dran schliesst, er mindestens einen Tag arbeiten kommen muss zwischen Krankenstand und Urlaub. Stimmt das noch? Irgendwie kommt mir das komisch vor. lg Viki

    #17933

    Hallo Viki!
    Ich habe das auch schon oft gehört. Es ist aber unzutreffend. Dieses hartnäckige Gerücht, dass man nicht direkt vom Krankenstand in den Urlaub wechseln kann, sondern dazwischen mindestens einen Tag arbeiten kommen muss, beruht offenbar auf der Vorstellung, der Arbeitnehmer müsse seine Gesundung durch einen Arbeitstag „beweisen“, um einen wirksamen Erholungsurlaub nehmen zu können.
    Aus den arbeitsrechtlichen Gesetzen (AngG, EFZG, UrlG) lässt sich aber das Erfordernis eines solchen eingeschobenen Arbeitstages nirgends ableiten.
    Liebe Grüße,
    Rafael

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