Hallo Viki!
Ich habe das auch schon oft gehört. Es ist aber unzutreffend. Dieses hartnäckige Gerücht, dass man nicht direkt vom Krankenstand in den Urlaub wechseln kann, sondern dazwischen mindestens einen Tag arbeiten kommen muss, beruht offenbar auf der Vorstellung, der Arbeitnehmer müsse seine Gesundung durch einen Arbeitstag „beweisen“, um einen wirksamen Erholungsurlaub nehmen zu können.
Aus den arbeitsrechtlichen Gesetzen (AngG, EFZG, UrlG) lässt sich aber das Erfordernis eines solchen eingeschobenen Arbeitstages nirgends ableiten.
Liebe Grüße,
Rafael