Krankenstand und Zeitausgleich

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  • #15530

    Hallo,
    ein Handelsarbeiter hat eine schriftliche Zeitausgleichsvereinbarung für 2 Tage (14+15.12.). Er ist aber vom 10.12.-15.12. krankgeschrieben – Bestätigung liegt vor.
    Ist es richtig, dass der Krankenstand (analog zum Urlaub – länger als 3 Tage) die Zeitausgleichsvereinbarung nicht unterbricht?
    Vielen Dank im voraus!

    #22405

    Stimmt nicht – und zwar quasi doppelt 😉

    Erstens würde auch ein Urlaub unterbrochen werden (der Krankenstand dauert ja länger als drei Kalendertage und nur das fordert das UrlG) und zweitens ist auch der Analogieschluss nicht korrekt, der OGH hat nämlich entschieden, dass bei ZA das UrlG nicht analog heranzuziehen ist, womit auch schon eine ein-, zwei- oder dreitägige Erkrankung den Verbrauch des ZA verunmöglichen würde.

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