Liebe Forumsteilnehmer,
wir haben mit unseren Mitarbeitern einvernehmlich vereinbart, dass aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten jeder etwa 1 bis 2 Monate in Freistellung mit Zusicherung der Wiedereinstellung geht.
Nun haben wir einen Mitarbeiter, der schon seit längerem im Krankenstand ist – Entgeltanspruch hat er bei uns nicht mehr. Der neue Anspruch beginnt im Apil wieder zu laufen. Dieser Mitarbeiter möchte auch seinen Beitrag leisten und im April und Mai in Freistellung gehen.
Meine Frage ist nun, ob es rechtlich möglich ist, mit ihm im laufenden Krankenstand eine Freistellung für 2 Monate zu vereinbaren.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
S.S.