Krankenstand – Sonderzahlungen

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 19 Jahre von Roland.
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  • #13413

    Hallo!

    Ich habe einen Arbeiter, der im Krankestand (Arbeitsunfall) gekündigt wurde. Ausspruch Kündigung: 11.02.06 1 Woche Kündigungsfrist Austritt: 19.2.06. Krankenstand: 7.2.-28.3.06! Muss ich nun die aliqu. SZ bis 19.2.06 berechnen, oder bis 28.3.06?

    Danke

    lg Viktoria

    #17558

    Hallo Viktoria!

    Lt. Ang.Gesetz bzw. EFZG bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts für die gesetzliche Dauer bestehen, wenngleich das Dienstverhältnis früher endet.

    Lt. OLG Wien zählen auch die anteiligen Soderzahlungen zum Entgelt (OLG Wien 16.6.1994, 32 Ra 41/94).
    (Entnommen aus Ortner: PV in der Praxis 2005, Seite 828)

    LG

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