Hallo,
würde zur Vereinfachung der Berechnung nicht in Arbeitstagen sondern in Kalendertagen rechnen.
Wir rechnen alle Mitarbeiter, egal ob Ang. oder Arb. in Kalendertagen ab, da wir die Arbeitstage nicht immer kennen, keine Probleme mit der GKK.
lg sabine
ps.: Bei Berechnung nach Arbeitstagen kommt es meiner Ansicht nach ganz darauf an, wie du den Anspruch auf EFZ berechnest.
Hast du gerechnet 6 Wochen voll * 5 AT = 30 Tage EFZ dann rechnest du jede Woche Krankenstand mit 5 Tagen
oder
eine Woche 5 AT eine Wche 4 AT = durchschnittlich 4,5 AT * 6 Wochen = 27 Arbeitstage EFZ dann berücksichtigst du kurze/lange Wochen