Hallo!
Habe einen DN der am 01/10/01 in die Firma eingetreten ist. Dieser unterliegt dem KV für das Eisen und Metallverarbeitende Gewerbe. Dieser DN befindet sich ab 24/08/06 im Krankenstand. Die Firma möchte ihn nun kündigen. Dieser DN könnte per Ende der Arbeitswoche also z. B. eventuell noch per 25/08/06 unter Einhaltung einer 4-wöchigen Frist gekündigt werden, das Entgelt müsste ihm natürlich weiterbezahlt werden bis zum Ende des Krankenstandes oder zum Ende der Entgeltfortzahlungspflicht (6 Wochen voll, 4 Wochen halb), die Abfertigung und die UEL würde er bis zum Ende d. DV erhalten.
Was passiert aber jetzt wenn der DN erst am 15. September gekündigt wird?
Die Kündigungsfrist beträgt dann ebenfalls noch 4 Wochen, da noch keine 5 Jahre ununterbrochen im Betrieb.
Was passiert aber mit der Abfertigung. Bekommt der DN dann 3 ME oder nur 2 ME, richtet sich dieser Anspruch auf den Ausspruch der Kündigung oder auf das Ende des DV?
Bleibt die Frist bei 4 Wochen, da ja der DN ab 1/10/06 ununterbrochen 5 Jahre im Betrieb ist und eigentlich ab dann eine Frist von 8 Wochen hätte?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
😉