Krankenstand – Krankenentgelt – § 68(1), § 68(2)

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  • #16278

    Diesmal habe ich eine Frage zu der Krankenentgeltberechnung.
    Mitarbeiter hat regelmäßig Überstunden geleistet und diese auch bezahlt bekommen.
    Die Überstundenzuschläge wurden gem. § 68 (1) bzw. § 68 (2) abgerechnet.
    Im Krankenentgelt werden auch die durchschnittlichen Überstundenzuschläge weiterhin steuerfrei abgerechnet.
    (Es wurden nicht die Grenzen von € 360,– bzw. € 86,– überschritten)

    Wo finde ich eine genaue Regelung bzw. Beschreibung wie die steuerfreien Zuschläge im Krankenentgelt gerechnet werden?

    Wir rechnen wie folgt: Steuerfreie Zuschläge der letzten 3 Monate nach § 68(1) € 300,–:3:30 x Anzahl der Krankenstandstage =
    der Betrag der bei dieser Berechnung rauskommt ist der steuerfreie Betrag des Krankenentgelts.

    Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

    Liebe Grüße
    Jeanny

    #24115

    Liebe Jeanny,

    Meinst Du das?:
    § 68(7) EStG:Gemäß Abs.1 bis 5 sind auch zu behandeln (…)
    (…)3.Gedankenstrich: – Zulagen und Zuschläge, die im Arbeitslohn, der an den Arbeitnehmer im Krankheitsfall weitergezahlt wird, enthalten sind.

    lg
    Helmut

    #24116

    ja genau, es geht um das Krankenentgelt (durchschnittliche Übst-Zuschläge)

    #24117

    Hallo Jeanny!

    Deine Variante ist eine von mehreren Möglichkeiten, die möglich sind.
    Ich würd’s so akzeptieren.

    LG

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