Diesmal habe ich eine Frage zu der Krankenentgeltberechnung.
Mitarbeiter hat regelmäßig Überstunden geleistet und diese auch bezahlt bekommen.
Die Überstundenzuschläge wurden gem. § 68 (1) bzw. § 68 (2) abgerechnet.
Im Krankenentgelt werden auch die durchschnittlichen Überstundenzuschläge weiterhin steuerfrei abgerechnet.
(Es wurden nicht die Grenzen von € 360,– bzw. € 86,– überschritten)
Wo finde ich eine genaue Regelung bzw. Beschreibung wie die steuerfreien Zuschläge im Krankenentgelt gerechnet werden?
Wir rechnen wie folgt: Steuerfreie Zuschläge der letzten 3 Monate nach § 68(1) € 300,–:3:30 x Anzahl der Krankenstandstage =
der Betrag der bei dieser Berechnung rauskommt ist der steuerfreie Betrag des Krankenentgelts.
Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
Liebe Grüße
Jeanny