Krankenstand im Urlaub

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  • #15878

    zählt ja erst ab mehr als 3 Tagen als Urlaubsunterbrechung. ABER:
    konkreter Fall: DN ist von MO – MI krankgeschrieben, DO ist Feiertag, dann ist sie ab FR wieder krankgeschrieben. Unterbrechung ja oder nein? Ich sag nein.
    und Ihr?
    lg

    #23212

    Judikatur liegt dazu meines Wissens nicht vor. In der Literatur findet sich folgende Stellungnahme: Die zeitliche Dauer ist auf eine Krankheit beschränkt. Mehrere nicht zusammenhängende Erkrankungen, deren Dauer jeweils drei Tage nicht übersteigt, werden nicht zusammengerechnet. Eine Zusammenrechnung wird aber für den Fall, dass sich eine kurze Krankheit vorerst bessert und dann ein Rückfall eintritt, anzunehmen sein (Reissner, Zeller Kommentar zum Arbeitsrecht § 5 UrlG Rz 8; Kuderna, Urlaubsrecht § 5 Rz 6). Demnach würde es darauf ankommen, ob es sich um den Ausbruch einer neuen Krankheit oder die Forsetzung der ursprünglichen Krankheit handelt.

    #23211

    Aha – danke. Man kann davon ausgehen, dass die Person noch nicht gesund war, also könnte ich den Urlaub für diese Zeit streichen.
    Nochmal danke.
    lg

    #23214

    Hallo,

    ich habe folgende Frage: ich habe nächste Woche von Montag bis Mittwoch einen Urlaub eingetragen, bin aber diese Woche am Donnerstag krank geworden und der Arzt schrieb mich auch noch bis Anfang nächster Woche krank. Gilt der Urlaub als unterbochen, wenn er länger als 3 Tage im Urlaub dauert oder gilt er als unterbrochen, wenn die Krankheit selbst, die davor begann, länger als 3 Tage dauert?

    LG Edith

    #23213

    Zweiteres – es kommt also zu keinem Urlaubskonsum!

    LG

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