Ich habe folgende Frage:
Angestellter, Normalarbeitszeit fällt zur Gänze in die Nacht, im September 9 Tage krank
Freibetrag 360,– oder 540,– ?
Im Lehrbuch „PV in der Praxis“ heißt es bei Krankenentgelt auf S 331,–, dass „sich der Freibetrag von 360,– NICHT um 50 % erhöht, wenn die Normalarbeitszeit im Lohnzahlungszeitraum auf Grund der Beschaffenheit der Arbeit überwiegend in der Zeit von 19 Uhr bis 7 Uhr liegt.“
Das Beispiel 31 auf Seite 334 prüft hingegen das Überwiegen der Nachtarbeit.
Hat mein Angestellter nun Anspruch auf den Freibetrag von 540,–, weil die NAZ zur Gänze in der Nacht erbracht wurde und auch überwiegt, oder wirkt sich der Krankenstand dafür schädlich aus, und es kommen nur 360,– zum Ansatz ?
Danke für eure Hilfe!