Liebe Forenteilnehmer!
Ich bitte um eure Hilfe im Bezug auf eine arbeitsrechtliche Frage:
Folgender Sachverhalt. Ein Ferialpraktikant welcher für 4 Wochen angestellt ist, war wegen Zahnschmerzen beim Arzt. Er hat sich für diesen Tag jedoch nicht krankschreiben lassen, sondern nur eine Anwesenheitsbestätigung von 07:45-08:30 Uhr abgegeben. Der Arzt meinte er kann diesen Tag zuhause bleiben, was der Ferialpraktikant auch tat.
Wie gehe ich nun mit der restlichen Zeit um welche nicht vom Arzt bestätigt ist?
Sollte keine Krankmeldung für diesen Tag nachgereicht werden, kann ich diese Stunden vom Gehalt abziehen.
Ich halte mich hier an den § 8 Abs. 8 AngG., wo erläutert ist, dass der Angestellte für den Zeitraum, welcher nicht bestätigt ist den Anspruch auf Entgelt verliert?
Könnt Ihr mir in dieser Sache weiterhelfen?
Vielen lieben Dank!
Rene