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  • #15936

    Liebe Forum-Mitglieder!

    Irgendwie stehe ich zur Zeit auf der Leitung, bez. KS und Ft.

    Wenn ein Angestellter vom 4. Jänner bis 16. Jänner 2011 krank ist. Brutto € 2.000,-
    Er bekommt 100 % 6 Wochen voll. Im vergangenen halben Jahr nicht krank. Halbjahresfrist vom 17. Jänner bis 16. Juli 2011

    13 Tage krank in meiner Statistik für Urlaube und Krankenstand

    Rechne ich auch die 13 Tage von den 42 Tagen (6 Wochen) 100% ab?
    Es würden also für die 100 % Krankenentgelt noch 29 Tage in der Halbjahresfrist übrig bleiben?

    12 Tage KE 100 %
    1 Tag Feiertagsentgelt 100 %

    Lohnstreifen:
    Gehalt 18 KT 1.161,29
    KE 100% 13 KT 838,71
    GS-Brutto 2.000,00

    Muss ich d. Feiertagsentgelt nicht extra aufschlüsseln? Es soll auch ein OGH Urteil geben, dass ein Feiertag, der auf einen Sonntag fällt vom Krankenentgelt bezahlt wird und nicht vom Feiertagsentgelt. Kann mir dazu wer mehr sagen bzw. habe ich das richtig verstanden?

    Schon jezt herzlichen Dank für die Antwort.

    Schönen Abend und lg

    #23407

    Hallo Sabine,

    wenn der Feiertag auf einen Arbeitstag fällt, geht das Feiertagsentgelt dem Krankenentgelt vor. D.h. der 6.1. zählt nicht als Krankenstandstag, macht also 12 Krankenstandstage. Bleiben 30 Tage voller Grundanspruch.

    Solange ein Mitarbeiter vollen Entgeltanspruch hat -gleich aus welchem Grund-, rechne ich schlicht das volle Gehalt ab und trenne nicht in Gehalt, Krankenentgelt, Feiertagsentgelt etc. Wenn bei Dir in der Software davon aber die Verwaltung der Krankenstandstage abhängt, sieht das natürlich anders aus.

    LG
    Mathias

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