Liebe Viktoria!
Annahme: Bei Schulbuffets ist das Ende des Dienstverhältnis – Schulschluß bekannt. Somit sollte es ein befristetes Dienstverhältnis mit Zeitablauf sein.
Hier endet die Entgeltzahlung mit dem Zeitablauf.
Bei Kündigung eines unbefristeten Dienstverhältnis ist der Kündigungszeitpunkt entscheidend. Vor, oder während dem Krankenstand.
Bei Kündigung während des Krankenstand ist das Ende Entgelt nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnis. Siehe Beispiele in „Personalverrechnung in der Praxis“ Kapitel 25.
In beiden Fällen: An die Möglichkeit der Rückerstattung bei der AUVA denken.