Hallo!
Habe 2 Urteile ausgegraben welchen dafür und dagegen sprechen.
M.E. ist es an das Interesse des Dienstgebers geknüpft ob hierbei Geschäftskontakte verbessert werden.
DAGEGEN:OGH 10 Ob S 2086/96d v. 07.05.1996
Ein Fußballwettkampf einer Mannschaft aus Betriebsangehörigen steht auch dann nicht unter UV-Schutz, wenn das Spiel auf die Arbeitszeit angerechnet wurde.
DAFÜR: OGH 27.08.2002, 10 Ob S 137/02y
Eine sportliche Betätigung mit Wettkampfcharakter wird als unter Versicherungsschutz stehend angesehen, wenn betriebliche Interessen der Teilnahme im Vordergrund stehen und die sportliche Betätigung die eigene wirtschaftliche Existenz der Versicherten entscheidend zu fördern geeignet ist.