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Roland.
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4.10.2007 um 9:28 Uhr #14248
Hallo,
habe folgendes Problem bzw. Frage;
Ein Arbeiter ist seit Anfang Juni krank. Das Krankenentgelt des DG endet Mitte August. Der Arbeiter bekommt seine geleisteten Stunden immer einen Monat im nachhinein ausbezahlt, d.h., er hat im August das Krankenentgelt für Juli erhalten, das restliche 50%ige Krankenentgelt für 15 Tage im August bekommt er im September ausbezahlt. Da ich zum Glück bis jetzt nur „gesunde“ DN abzurechnen hatte, bin ich mir nicht ganz sicher, ob1. ich die SV und Lst-Tage auf 15 kürzen muss und
2. wenn es so sei, ob es ein Problem ist, dass das im September „passiert“?
3. Bin ich richtig informiert, dass der Urlaub für die entgeltfreie Zeit weiterläuft, aber für die Sonderzahlung nicht zu berücksichtigen ist (kein KV vorhanden)Wäre für eine Hilfe sehr dankbar!!
LG
Brigitte6.10.2007 um 10:41 Uhr #19507Liebe Brigitte,
zu 1. Zu berücksichtigen sind 15 SV-Tage aber 30 LSt-Tage.
zu 2. Das ASVG regelt das Anspruchsprinzip; d.h. dass das Entgelt dem
Monat zuzuorden ist, in dem der Anspruch gegeben ist.
Solange der DN gesund ist, „fällt es der GKK nicht auf“ wenn Sie das
Entgelt zeitversetzt zuorden.
Jetzt aber haben Sie ein Problem und zwar deshalb, weil Sie ein
Entgelt einem Monat zuorden, wo der DN keines mehr haben kann .
Am besten ist es, wenn Sie diese Angelegenheit und die einfachste
Lösungsmöglichkeit mit Ihrer GKK besprechen. Richtigerweise
müßten Sie alle Monate stornieren und neu rechnen!
zu 3. Der Urlaubsanspruch wird, bedingt durch den Krankenstand nicht
aliquotiert.
Für die Sonderzahlungen (UB,WR) gilt: Für Krankenstandszeiten,
in denen kein Entgeltanspruch besteht, gebühren keine
Sonderzahlungen, es sei den, der KV bestimmt ausdrücklich
einen solchen Anspruch. Siehe dazu: Ortner, PV in der Praxis, Seite
457 oben und Seite 458 unten.Liebe Grüße
pvred8.10.2007 um 9:43 Uhr #19508Ich bedanke mich recht herzlich für die Hilfe.
LG
Brigitte9.10.2007 um 8:51 Uhr #19509Hallo,
es ist zum oben angeführten Fall noch eine Frage aufgetaucht:
Der DN ist am 2.1.2006 eingetreten. Wenn der Krankenstand über 2.1.2008 hinausgeht und das Dienstverhältnis noch aufrecht ist, fängt das Krankenentgelt neu zu laufen an – ist das richtig? Wenn der DN vorher gekündigt wird liegt kein neuer Anspruch vor, da der alte Entgeltanspruch bereit im August 2007 endet – liege ich hier richtig?
Da so lange Krankenstände nicht zu meinen „Stärken“ zählen, würde ich eure Hilfe brauchen. DANKE
LG
Brigitte10.10.2007 um 6:19 Uhr #19510Servus Brigitte!
Du liegst richtig – neues AJ = neuer Anspruch.
Wenn das DV beendet ist, kommt es nach Ansicht der Sozialpartner und GKK nicht zu einem neuerlichen Aufleben des Anspruchs.LG
10.10.2007 um 8:02 Uhr #19511Hallo Roland,
danke für Deine Hilfe.
LG
Brigitte11.10.2007 um 6:11 Uhr #19512Hallo Britgitte!
Sehr gern geschehen.
Schöne Grüße
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