Hallo, bin mir nicht mehr sicher wie die EFZ bei Angestellten ist.
Beispiel:
Angestellter: im 3. Dienstjahr, Eintritt 15.10.2008 6 Wochen voll, 4 Wochen halb
Ersterkrankung laut Aufzeichnungen: 27.01.2010 bis 03.02.2010
Bedeutet: Halbes Jahr nach Ende der Ersterkrankung 04.02.2010 bis 03.08.2010
Alle folgenden Krankenstände innerhalb des halben Jahres werden auf den Grundanspruch angerechnet.
Zweiterkrankung: 05.04.2010 bis 18.04.2010 (löst den halben Grundanspruch aus 6 Wochen halb, 4 Wochen viertel)
Dritterkrankung: 12.06.2010 bis 30.06.2010
Vierterkrankung: 27.07.2010 bis 06.08.2010 (noch innerhalb des halben Jahres)
Fünfterkrankung: 25.08.2010 bis 27.08.2010
DIESE ERKRANKUNG IST EINE NEUE ERSTERKRANKUNG, DA NACH DEM HALBEN JAHR von 04.02.2010 bis 03.08.2010 beginnt
Liege ich da noch richtig?
LG
Wolf