Krank im Urlaub

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  • #16440

    Liebes Forum,

    habe folgenden Fall,
    Angesteller ist drei Tage (MI-FR) im Urlaub, und kommt nach dem Urlaub mit der Krankenstandsbestätigung für diese drei Tage.
    Hat den Dienst am Dienstag normal beendet.
    Der Urlaub bleibt aufrecht, da der Krankenstand nicht länger als drei Tage dauert.

    Muss nun die gesetzliche Grundlage für diese „mehr als drei Tage“ Regelung vorlegen.

    Weiss von euch vielleicht, wo dies genau drinnen steht?

    #24393
    JB1

    das steht im § 5 UrlG

    #24394

    S.g. JB1

    Dankesehr für die rasche Antwort.

    Viele Grüsse
    G.DOU

    #24395
    JB1

    gern geschehn

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