Liebe Forumsmitglieder!
Ich hätte eine Frage zu den Kostenersätzen für die Bearbeitung von Lohnpfändungen.
Folgendes Beispiel:
pfändbarer Betrag: € 162,30
Spesen: 2 %
Fall 1(klar): Ausstehender Betrag: € 150,–
Spesen werden wie folgt berechnet: 150,– x 2 % = 3,–
Tilgung beträgt: 150,–
Die Spesen werden von jenem Betrag ermittelt, den der Gläubiger auch wirklich erhält. OK und klar!
Fall 2 (unklar): Ausstehender Betrag: € 163,–
Spesen werden wie folgt berechnet (?): 162,30 (max. pfändbarer Betrag) x 2 % = 3,25
Tilgung beträgt: €159,05 (162,30 – 3,25)
Die Spesen werden von jenem Betrag ermittelt, den der Gläubiger erhalten hätte (= pfändbarer Betrag). Ist wirklich gewollt, dass der Dienstnehmer ‚Zinseszinsen‘ bezahlt? Die Tilung beträgt nur 159,05, die Zinsen werden jedoch von 162,30 berechnet; von den 3,25 Spesen werden also im nächsten Monat wieder Spesen berechnet.
Wäre es nicht ‚richtiger‘ und logischer so zu rechnen: Spesen: 162,30 / 102 x 2 = 3,18 und Tilgung: 162,30 – 3,18 = 159,12
Vielen herzlichen Dank!