Kosten Drittschuldnererklärung – Lehrlinge !!!?

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  • #14053

    Hallo liebe Kollegen und Innen …

    ich weiss zwar dass Lehrlingsentschädigungen unpfändbar sind, aber :
    darf ich trotzdem die € 15,- als Spesen der Drittschuldnererklärung beim Lehrling einbehalten !? ❓ ❓

    Finde nirgends eine Information dazu!!

    Vielen Dank für eure Hilfe!!!

    🙂

    #19070
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Bina!

    Konnte dazu auch nichts finden. Aber da das Lehrlingsentgelt wahrscheinlich unter der Pfändungsgrenze liegt, würde ich die 15 Euro einfach vom Gläubiger fordern. Oder einfach darauf verzichten. (da kommt meine „soziale“ Seite durch 🙂 )

    #19071

    Sorry für das Aufgreifen so eines alten Themas.
    Jedoch muss ich anmerken, das bei einem Begehren des Betrages, das Bezirksgericht zwar die € 15,- an den Drittschuldner zahlt, diese aber dem offenen Betrag des Lehrlings zugerechnet werden. Er muss es quasi nicht gleich bezahlen, aber er muss. Machen wir wenn es mehrere vorrangige Exekutionen gibt und wir in absehbarer Zeit die Kosten nicht einbehalten können.

    Außerdem war ich der Meinung, das die € 15 nur bei eine wiederkehrenden Forderung abgezogen werden. Bei einer erstmaligen Forderung doch € 25,- oder?

    Danke
    LG
    Marco

    #19072

    Hallo Marco!

    Da könnte eine Verwechslung vorliegen mit dem Kostenersatz vom pfändbaren Betrag (2% bei der ersten Zahlung, 1% bei Folgezahlungen).
    Für die Drittschuldnererklärung können
    – EUR 25,– verrechnet werden, wenn eine wiederkehrende Forderung gepfändet wurde und diese besteht;
    – EUR 15,– in den sonstigen Fällen (z.B. wenn die gepfändete Forderung nicht mehr besteht, weil der Verpflichtete bereits ausgeschieden ist).

    Siehe dazu auch „großer Ortner“, Stand 1.1.2008, Seite 1161.

    LG

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