Sorry für das Aufgreifen so eines alten Themas.
Jedoch muss ich anmerken, das bei einem Begehren des Betrages, das Bezirksgericht zwar die € 15,- an den Drittschuldner zahlt, diese aber dem offenen Betrag des Lehrlings zugerechnet werden. Er muss es quasi nicht gleich bezahlen, aber er muss. Machen wir wenn es mehrere vorrangige Exekutionen gibt und wir in absehbarer Zeit die Kosten nicht einbehalten können.
Außerdem war ich der Meinung, das die € 15 nur bei eine wiederkehrenden Forderung abgezogen werden. Bei einer erstmaligen Forderung doch € 25,- oder?
Danke
LG
Marco