Konzipienten – Versorgungseinrichtung

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  • #15865

    Hallo liebe LohnverrechnerInnen!!

    Hat jemand auch mit RA-Anwärter bzw. Konzipienten zu tun !?

    ab 1.1.2011 sollen RA-Anwärter/Konzipienten einen Betrag iHv. EUR 245,- monatlich für Versorgungseinrichtungen leisten! Zuzügl. EUR 10,- pro Monat für die Kammerumlage!

    Mein Klient möchte seinen RA-Anwärtern diesen Betrag „bezahlen/refundieren“ !

    Wer weiss wie diese Erstattungsbeiträge sv-rechtlich und lohnsteuerrechtlich zu behandeln sind!???

    Vielen Dank für die Hilfe!

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