Hallo liebe KollegInnen!!
Ich habe ein tolles Spezialthema zu lösen – es geht um Abfertigung – Konzerversetzung- Spätere Auszahlung! 🙂
Speziell geht es mir um diesen Kommentar aus Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer:
Werden Abfertigungsansprüche iS des § 67 Abs 3 EStG bei Konzernversetzungen nicht ausgezahlt, sondern vom „neuen“ Konzernunternehmen (als neuer Arbeitgeber) übernommen, bestehen keine Bedenken, wenn im AUSZAHLUNGSFALL auch diese übernommenen Abfertigungsansprüche iS des § 67 Abs 3 gemäß § 67 Abs 3 versteuert werden bzw im Falle einer Vollübertragung in eine BV-Kasse gem § 26 Z 7 lit d behandelt werden. Als Konzernunternehmen gelten solche iS des § 15 AktienG 1965 (LStR 2002 Rz 1073).
Ich habe einen solchen Fall – arbeitsrechtliche Beendigung des alten DV war 2004 – Abfertigung vertraglich mitübernommen – nun soll die Abfertigung (ohne das neue DV zu beenden) ausgezahlt werden – kann ich das nach § 67 Abs 3 EStG ?? Wie ist das Wort „Auszahlungsfall“ zu verstehen ?
Innerhalb 1 Jahres ?
innerhalb einiger MOnate ?
in meinem Fall liegen 6 Jahre dazwischen!
Vielen Dank für Eure Kommentare!