Hallo, hätte eine Frage zur Handhabung v. Konventionalstrafen.
Im DV wurde als Konventionalstrafe ein Bruttogehalt bzw. Monatsbezug. Die betreffende DN bekommt noch einen Zuschlag f. den 6. Arbeitstag sowie das Trinkgeldpauschale.
Mein Vorgänger hat die Zuschläge und das TP auch in die Konventionalstrafe mithineingerechnet, aber wird nicht nur der KV Lohn zuzüglicher der ÜZ als Strafe berechnet.
Wer kennt sich mit solchen Konventionalstrafen aus, muss ich sonst noch etwas beachten.
P.S. die DN unter liegt dem Gastgewerbe KV und ist lt DG unberechtigt ausgetreten.
Danke u. liebe Grüße
Sandra