Liebe Forumsmitglieder,
habe mal eine Frage zum folgenden Sachverhalt:
DN wurde vom DG gekündigt mit sofortiger Dienstfreistellung und Einhaltung der Kündigungsfrist. Also alles im grünen Bereich.
Nun ist es so, dass der DN erfahren hat, dass der DG ihn wahrscheinlich überwachen lassen will, da dieser nun einen Grund sucht die Kündigung in eine fristlose umwandeln zu können. Der DG hat ein Schreiben übersehen, in dem die Vordienstzeiten im gleichen Betrieb auf die Abfertigung angerechnet werden. Dieser müsste nun 9 ME bezahlten statt 4. Als Vermutung wird angegeben, dass der DN in der Freizeit privat Autos repariert. DN ist KFZ-Mechaniker.
Darf der DG den DN überwachen lassen oder nicht? Bin mir nicht sicher, einerseits vermute ich, dass dies erlaubt ist, aber auch wieder nicht.
LG
Gudrun