kontinuierliche Altersteilzeit – Auszahlung Mehrstunden

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  • #16374
    personalverrechner
    Teilnehmer

    Liebes Forum,

    mit einer Dienstnehmerin wurde kontinuierliche Altersteilzeit vereinbart, und zwar so, dass sie ein etwaiges Stundenguthaben innerhalb eines Jahres ausgleichen muss. Darüber hinaus möchten wir ihr jetzt gerne ein paar Mehrstunden auszahlen (max. in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze). Die Frage ist nun, ob bei dieser Berechnung der Lohnausgleich miteinbezogen werden muss?

    Vielen Dank für Eure Hilfe schon im Voraus!

    #24286

    Hallo!

    Das kommt mE auf die Vereinbarung an, ob Mehrstunden mit oder ohne Lohnausgleich bezahlt werden.
    Bei Nichtvereinbarung sollte der Lohnausgleich bezahlt werden müssen!

    LG

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