Kommunalsteuer, DB,DZ auch Quartalsmäßig?

Startseite Foren Laufender Bezug Kommunalsteuer, DB,DZ auch Quartalsmäßig?

Ansicht von 6 Beiträgen – 1 bis 6 (von insgesamt 6)
  • Autor
    Beiträge
  • #14009

    Hallo
    Einer meiner Klienten hat die Frage an mich gestellt ob er die Kommunalsteuer, DB,DZ auch Quartalsmäßig oder halbjährlich zahlen kann.
    Der Hintergrund er muß jedes mal auf die Banl einzahlen und die Erlagscheingebühr ist fast teurer als der zu zahlender Betrag ( alle 3 machen ca ins 9 euro aus)

    Weis irgendwer ob das möglich ist bzw wo ich das dann melde?

    Danke

    #18967
    Martin
    Teilnehmer

      Hallo Braun!

      Die Fälligkeit für Alle ist am 15. des Folgemonats.
      Siehe PV i.d Praxis 2006 Seite 1038, Entrichtung des DB Beitrages und
      Seite 1054 zur Fälligkeit der KommSt.

      In Deinem Fall würde ich die Steuern – geschätzt – im VORAUS bezahlen und nur die Lohnsteuererklärungen machen.

      #18968
      Martin
      Teilnehmer

        Nachtrag:

        In diesem Fall DB und DZ mittels Lohnsteuererklärung oder Finanzonline monatlich melden.

        Martin

        #18969
        Eve

          Hallo Braun!

          Also bei den Zahlungen an das Finanzamt sehe ich auch
          keine andere Möglichkeit, als die von Martin schon angeführten.

          Bei der Kommunalsteuer und U-Bahnabgabe habe ich für manchen
          Klienten eine Quartalszahlung vereinbart.
          Das geht natürlich nur bei so kleinen Beträgen, wie im geschilderten
          Fall. Ich habe das aber bisher nur mit der Wiener Stadtkasse
          so gemacht. Ob andere Gemeinden das auch so handhaben,
          kann ich nicht sagen.
          In Wien geht’s jedenfalls problemlos. 😀
          Liebe Grüße
          Eve

          #18970

          Hallo Braun!

          Also bei uns funktioniert das auch ganz einfach im Salzburger Land. Habe mit einigen Gemeinden ausgemacht die Kommst halbjährlich zu zahlen (im Juni & November wenn die Sonderzahlungen die Bemessungsgrundlage erhöhen). Das war mit einem kurzen Telefonat immer erledigt.

          Bei DB,DZ & L handhabe ich das immer so bei Kleinstbeträgen: Gebe die Beträge einfach dem Buchhalter bekannt, der meldet dies mit der U und läßt es mit dieser einzahlen 😀 -ich find‘ das ja eine super Lösung-

          lg Andrea

          #18971

          Hallo
          Danke für die vielen Antworten,
          Das Problem ist das die U nur Quartalsmäßig berechnet wird derzeit muß unser Klient wegen sage und schreibe 6 Euro auf die bank und zahlt 3 Euro dazu wegen Erlagscheingebühr ( geht bei dem leider net anders) das ist doch ein witz!

        Ansicht von 6 Beiträgen – 1 bis 6 (von insgesamt 6)
        • Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.