KommST. Verein

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  • #14359

    Sehr geehrte Mitglieder

    wenn es ein eigennütziger Verein ist, würde ich auch die KommSt. abführen, die vorhergehende Kanzlei hatte nie eine KommSt. abgeführt, da sie der Meinung sind bei einen gemeinnützigen Verein braucht man keine KommSt. abführen, aber ich finde keinen Beitrag in den KommSTG.
    Bitte um Antwort und eventuell nachlesen kann.
    lg.Andrea

    #19748

    Hallo Andrea!

    Habe dir den § 8 aus dem KommStG reinkopiert:

    Steuerbefreiungen

    § 8. Von der Kommunalsteuer sind befreit:

    1. Das Unternehmen ÖBB-Gesellschaften (§ 3 Abs. 4) und die Österreichischen Bundesbahnen mit 66% der Bemessungsgrundlage;

    2. Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, soweit sie mildtätigen Zwecken und/oder gemeinnützigen Zwecken auf dem Gebiet der Gesundheitspflege, Kinder-, Jugend-, Familien-, Kranken-, Behinderten-, Blinden- und Altenfürsorge dienen (§§ 34 bis 37, §§ 39 bis 47 der Bundesabgabenordnung). § 5 Abs. 3 letzter Satz ist sinngemäß anzuwenden.

    Hoffentlich hilft dir das weiter.

    LG

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