Kommanditist, Stiller Gesellschafter

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  • #14098

    Hätte da mal eine Anmerkung zum Kommanditisten. Im PV.Info Heft 4/2007 ist ein Beitrag von Frau Hannelore Ortner über arbeits- und abgabenrechtliche Behandlung des Kommanditisten.
    Hier schreibt Frau Ortner, dass Abgabenfreiheit bei DB, DZ, Kommunalsteuer besteht. Leider habe ich schon ein GPLA Prüfung mit diesen Sachverhalt gehabt und der Prüfer hat das Gegenteil behauptet – man konnte aber auch nicht wirklich dagegensetzen da im Gesetz nicht genau definiert ist warum hier Abgabenfeiheit bestehen sollte. Wobei hier natürlich jeder Vertrag genau geprüft gehört – also automatisch abgabenfrei ist der Kommanditist sicher nicht. Das gleiche Problem ist auch beim Stillen Gesellschafter.
    Sollte mit Vorsicht genossen werden.

    Meine Frage – hat schon jemand die gleiche Erfahrung wie ich gemacht – würde mich über Antworten freuen.

    #19181

    Hallo Anita!

    Ich rechne Kommanditisten abgabenfrei ab und hatte damit noch nie Probleme. Da die Bezüge des Kommanditisten, der als Dienstnehmer angemeldet ist, keine Einkünfte aus nichtsselbständiger Arbeit (§ 25 EStG) sondern aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG) sind, stellen sie keine von den Abgaben erfassten Arbeitslöhne dar.

    lg Sylvia

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