ASVG-pflichtiger Kommanditist nutzt einen PKW der KG auch für Privatfahrten. Das private Ausmaß wird mit 40 % veranschlagt und dieser ertragsteuerliche Eigenverbrauch dem variablen Kapitalkonto des Kommanditisten angelastet, sprich die Gewinnentnahmemöglichkeit vermindert.
Kann trotz dieser zivilrechtlichen Vereinbarung samt Verpflichtung des Kommanditisten die SVA den Einbezug eines Sachbezuges in die Beitragsgrundlage begehren? Wäre in diesem Fall der Sachbezug von einer um 40 % reduzierten Bemessungsgrundlage zu errechnen?