Kommanditist Reisekosten

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  • #15169

    Hallo!

    Bitte um kurze Aufklärung:
    Rückwirkend mit Jänner wurde ein normaler DN zum Kommanditisten.
    Er bleibt sv-rechtlich DN (weisungsgebunden usw.). LST, DB, DZ und KommSt fällt keine an.
    Wie sieht es hier mit Reisekosten aus?
    Kann ich diese ganz normal frei weiterzahlen?
    Was passiert dann mit diesen Reisekosten bei seiner ESt-Veranlagung im nächsten Jahr?
    Danke schon mal im Voraus für die Auskunft!

    #21586

    Hallo nita!

    Siehe dazu ein (Auszug aus einem) Beitrag von Hannelore Ortner aus der PV-Info April 2007:

    Behandlung in der Einkommen- bzw Lohnsteuer
    Steuerrechtlich gehören die Arbeitsvergütungen des Kommanditisten (als Mitunternehmer), die er für seine Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft erhält, immer zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb (vgl VwGH 19. 11. 1998, 98/15/0150).

    Auch wenn das Rechtsverhältnis, aufgrund dessen der Mitunternehmer gegenüber der Mitunternehmerschaft tätig wird, arbeitsrechtlich bzw sozialversicherungsrechtlich als Dienstverhältnis anzusehen ist, führen sohin die Arbeitsvergütungen nicht zu Einkünften aus einem Dienstverhältnis im Sinne des § 25 Abs 1 EStG in Verbindung mit § 47 EStG.

    So weit der Text.
    Somit können mE die Reisekosten nicht steuerfrei abgerechnet werden, der Kommanditist muss sie als Einnahme in der ESt-Erklärung deklarieren, kann aber dafür (unter den „normalen“ Voraussetzungen) die Reisekosten als Betriebsausgabe absetzen.

    LG

    #21587

    Danke für die rasche Antwort!

    #21588

    Hallo nita!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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