Hallo nita!
Siehe dazu ein (Auszug aus einem) Beitrag von Hannelore Ortner aus der PV-Info April 2007:
Behandlung in der Einkommen- bzw Lohnsteuer
Steuerrechtlich gehören die Arbeitsvergütungen des Kommanditisten (als Mitunternehmer), die er für seine Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft erhält, immer zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb (vgl VwGH 19. 11. 1998, 98/15/0150).
Auch wenn das Rechtsverhältnis, aufgrund dessen der Mitunternehmer gegenüber der Mitunternehmerschaft tätig wird, arbeitsrechtlich bzw sozialversicherungsrechtlich als Dienstverhältnis anzusehen ist, führen sohin die Arbeitsvergütungen nicht zu Einkünften aus einem Dienstverhältnis im Sinne des § 25 Abs 1 EStG in Verbindung mit § 47 EStG.
So weit der Text.
Somit können mE die Reisekosten nicht steuerfrei abgerechnet werden, der Kommanditist muss sie als Einnahme in der ESt-Erklärung deklarieren, kann aber dafür (unter den „normalen“ Voraussetzungen) die Reisekosten als Betriebsausgabe absetzen.
LG