Guten Morgen!
Folgender Fall: Eine Firma hat mehrere Gewerbeberechtigungen. Baugewerbe und Güterbeförderung
Es gibt 2 Baggerfahrer die beschäftigt sind und der Rest sind Kraftfahrer.
Im Moment werden alle DN nach dem Güterbeförderung abgerechnet.
Es stellt sich jetzt folgende Frage:
Nach §9 ArbVG gilt wenn keine organisatorische Trennung in Haupt- und Nebenbetriebe oder eine organisatorische Abgrenzung in Betriebsabteilungen vor, so findet jener KV Anwendung, der für den Betrieb die maßgebliche wirtschaftliche Bedeutung hat. In meinem Fall wäre die maßgebliche wirt. Bedeutung die Güterbeförderung.
Aber was versteht man genau unter organisatorischer Trennung oder Abgrenzung. Gibt es dafür Richtlinien wie solche auszusehen haben???
Hat jemand darin vielleicht Erfahrung oder weiß wo man genauere Beschreibungen darüber finden kann?
Vielen Dank!